Bild von Frau Braunstein - Beratungslehrerin -

Beratungslehrerin an unserer Schule ist Frau Braunstein. Ihre Aufgaben im Überblick:
Beratung von Schülern/Eltern/Lehrern bei Schulschwierigkeiten, zum Beispiel…

  • …bei Schulangst, Lernangst.
  • …in Krisen-, Überforderungssituationen.
  • …zur Orientierungshilfe für Schüler bzgl. weiterführender Schulen.
  • …in der Vermittlung weiterer Beratungsstellen (schulpsych. Beratungsstelle, Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern).

Aufgaben der Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer
Schwerpunkt der Aufgaben ist die Schullaufbahnberatung, d. h. die Information und Beratung von Schülerinnen, Schülern und Eltern über die geeigneten Bildungsgänge. Insbesondere…

  • …beraten sie Schülerinnen, Schüler und Eltern in Fragen der Schullaufbahnwahl und des Schullaufbahnwechsels, z. B. bei der Einschulung, beim Übergang auf die auf der Grundschule aufbauenden Schularten, beim Durchlaufen der Orientierungsstufe an den einzelnen Schularten, bei der Zuweisung zu Stütz- und Förderkursen, beim Übergang von einer Schulart in eine andere, bei Entscheidungen über anzustrebende Bildungsabschlüsse, bei der Fächerwahl im Wahlpflichtbereich, bei der Zuweisung in Leistungsgruppen, bei der Orientierung über das berufliche Schulwesen, beim Übergang in die Oberstufe des allgemein bildenden Schulwesens sowie in das berufliche Schulwesen.
  • …machen sie Ratsuchenden Informationsmaterial zugänglich.
  • helfen sie Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von Schulschwierigkeiten, soweit Möglichkeiten hierzu im pädagogischen Bereich liegen. Insbesondere sind Leistungsschwächen (Leistungsabfall und -schwankungen) sowie Lernschwierigkeiten zu nennen.

Weitergehende, insbesondere psychotherapeutische Maßnahmen bei einzelnen Schülerinnen und Schülern oder Klassen gehören nicht zu den Aufgaben.

Methoden
Die wichtigste Methode der Beratung ist das persönliche Gespräch. Besondere Untersuchungs- und Testverfahren innerhalb des aufgestellten „Testkatalogs“ können eingesetzt werden.

  1. Einwilligung der Berechtigten
    Sofern Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer auf Wunsch minderjähriger Schülerinnen und Schüler tätig werden, ist eine erste Beratung zulässig. Werden darüber hinaus Maßnahmen für erforderlich gehalten, sind diese nur zulässig, wenn eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
  2. Vertraulichkeit
    Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer haben über Tatsachen, die ihnen im Rahmen ihrer besonderen Beratungsaufgaben anvertraut wurden, Stillschweigen zu bewahren.
    Hiervon ergeben sich Ausnahmen:
    Es liegt die Zustimmung der Berechtigten vor, die sich sowohl auf die Person, gegenüber der eine Auskunft erteilt werden soll, wie auf den inhaltlichen Umfang beziehen.
Lerntipps

Zeitplanung:
Die wichtigsten Termine (z.B. Klassenarbeiten) in einen Terminkalender eintragen. Hausaufgaben immer notieren. Klassenarbeiten frühzeitig in Portionen vorbereiten.


Hausaufgaben:
Nicht gleich nach dem Mittagessen anfangen, sondern zunächst etwa eine halbe Stunde ausruhen. Möglichst zu festen Zeiten lernen. Zuerst die leichteren Aufgaben in Angriff nehmen. Wenn viel zu lernen ist, einen kleinen Tagesplan anfertigen. Abhaken, was erledigt ist.

Heftführung:
Leserlich schreiben und sauber zeichnen. Überschrift und Datum nicht vergessen. Wichtiges durch Unterstreichen und Markieren hervorheben. Den Hefteintrag abschließend kontrollieren, damit nichts Falsches gelernt wird.

Lernpausen:
Lernen nach dem Rhythmus von Anspannung und Entspannung. Nicht zu lange an einem Stück lernen, sondern immer wieder Pausen einlegen. In den Pausen Atem- und Körperübungen, Musik etc.

Lernfördernder Arbeitsplatz:
Vor dem Lernen aufräumen, ablenkende Sachen weglegen. Das Musik- und Radiohören bei schwierigem Stoff vermeiden.

Mehrkanaliges Lernen:
Nicht nur übers Anschauen und Durchlesen lernen, sondern Wichtiges herausschreiben, unterstreichen, zeichnen, in eigenen Worten zusammenfassen.

Lernstoffwechsel:
Sich nicht zu lange mit demselben Stoff beschäftigen, sondern Pausen machen oder ein anderes Fach dazwischen schieben. Ähnliche Fächer nicht hintereinander lernen.

Lernkontrolle:
Prüfen, ob das Gelernte sitzt: das Wichtigste in Stichworten wiedergeben, selbst Fragen stellen und beantworten. Übungsaufgaben lösen, sich abhören lassen.

Gedächtnisstützen:
Bei schwer einprägbaren Lerninhalten Zeichnungen, Merkverse, Abkürzungen als Stützen verwenden. Beispiele: „753 – Rom kroch aus dem Ei.“ „Yesterday, ago and last – fordern immer simple past“.

Wiederholungs-Lernen:
Lücken, die nach Klassenarbeiten sichtbar werden, durch sofortiges Wiederholen und Auffrischen schließen. Wichtigen, schwer merkbaren Lernstoff markieren oder in Lernkarteiform (Vorderseite: Frage – Rückseite: Antwort) bringen und immer mal wiederholen.

Vokabel-Lernen:
Vokabeln zunächst laut lesen und dann mehrmals schriftlich kontrollieren, bis sie sitzen. Nach acht bis zehn Vokabeln eine kleine Pause machen, insgesamt nicht mehr als 30 bis 40 pro Tag lernen. Schwer merkbare Vokabeln auf Lernkarten schreiben oder markieren und während des Schuljahres regelmäßig wiederholen.

Mathe-Lernen:
Das Matheheft sauber und übersichtlich gestalten. Haupt- und Nebenrechnungen voneinander trennen. Merksätze und Formeln besonders hervorheben. Schwierige Übungsaufgaben zu Hause nochmals schriftlich trainieren. Hausaufgaben an dem Tag machen, an dem sie aufgegeben werden.

Textlernen:
Lange Lerntexte nicht auf einmal lernen, sondern Schritt für Schritt: Überfliegen + Gründlich lesen + Wichtiges schriftlich zusammenfassen + wiederholen + prüfen, ob wesentliche Textinhalte verstanden und gespeichert sind.